Direktzuweisung von E-Rezepten in der Heimversorgung

Dr. Frank Henle, Apotheker & Inhaber des Blisterzentrum Dr. Henle
Dr. Frank Henle
Aktualisiert am:
3.8.2026

Seit dem 02.07.2026 können E-Rezepte im Rahmen eines Heimversorgungsvertrags nach § 12a Apothekengesetz (ApoG) direkt an die versorgende Apotheke übermittelt werden. Für die von unserem Blisterzentrum betreuten Pflegeeinrichtungen ist die Direktzuweisung per KIM bereits möglich. So werden Abläufe zwischen Arztpraxis, Pflegeeinrichtung und Apotheke einfacher, schneller und sicherer.

Warum die Direktzuweisung sinnvoll ist

Die Direktzuweisung von E-Rezepten erleichtert die Zusammenarbeit aller Beteiligten und sorgt für eine zuverlässige Arzneimittelversorgung der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Schnellere Arzneimittelversorgung
  • Weniger organisatorischer Aufwand
  • Einfachere Kommunikation zwischen Arztpraxis, Pflege und Apotheke
  • Weniger Rückfragen und Verzögerungen
  • Höhere Versorgungssicherheit

Voraussetzungen

Die Direktzuweisung ist möglich, wenn für die betreffende Pflegeeinrichtung ein Heimversorgungsvertrag nach § 12a ApoG besteht.

Für die von unserem Blisterzentrum versorgten Einrichtungen können E-Rezepte direkt per KIM an die versorgende Apotheke übermittelt werden.

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