

Seit dem 02.07.2026 können E-Rezepte im Rahmen eines Heimversorgungsvertrags nach § 12a Apothekengesetz (ApoG) direkt an die versorgende Apotheke übermittelt werden. Für die von unserem Blisterzentrum betreuten Pflegeeinrichtungen ist die Direktzuweisung per KIM bereits möglich. So werden Abläufe zwischen Arztpraxis, Pflegeeinrichtung und Apotheke einfacher, schneller und sicherer.
Die Direktzuweisung von E-Rezepten erleichtert die Zusammenarbeit aller Beteiligten und sorgt für eine zuverlässige Arzneimittelversorgung der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
Die Direktzuweisung ist möglich, wenn für die betreffende Pflegeeinrichtung ein Heimversorgungsvertrag nach § 12a ApoG besteht.
Für die von unserem Blisterzentrum versorgten Einrichtungen können E-Rezepte direkt per KIM an die versorgende Apotheke übermittelt werden.
Sie möchten die Direktzuweisung in Ihrer Praxis einführen oder haben Fragen zur technischen Umsetzung?
Vereinbaren Sie gerne eine persönliche E-Rezept-Sprechstunde mit unserem Team. Wir unterstützen Sie unkompliziert bei der Einführung.
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